Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sind grundsätzlich der Unfallverursacher und die Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Ihnen entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenkosten, Heilbehandlungsaufwendungen etc.) zu erstatten. Nicht selten sind es jedoch die Haftpflichtversicherer, die naturgemäß versuchen, Kostenpositionen (auch unzulässig) zu „drücken“ und mitunter auch Zeit zu schinden.
Daher: Handeln Sie von Anfang an richtig! Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall in unserem Verkehrsunfalldezernat von Rechtsanwalt Bröker und seiner Mitarbeiterin Frau Radde.
Hier erfahren Sie was Sie dafür machen müssen!
Am Unfallort
Sichern Sie die Unfallstelle ab!
Rufen Sie die Polizei!
Helfen Sie verletzten Personen!
Dokumentieren Sie (wenn möglich) die Unfallstelle (Fotos, Skizze)!
Wenn vorhanden, notieren Sie die Anschriften von Zeugen!
Verlangen Sie von dem Unfallgegner dessen gesamten Daten (Personalausweis, Versichertenkarte)!
Nicht mit dem Unfallgegner oder den Polizeibeamten diskutieren.
Was ist jetzt zu tun? Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben oder die Schuldfrage nicht geklärt ist, können wir Ihnen nur anraten, einen verkehrsrechtsversierten Rechtsanwalt zu konsultieren – die Kosten für diesen sind grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. von der Haftpflichtversicherung zu tragen, so Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen hier die Kosten des beauftragten Rechtsanwalt.
Wir übernehmen für Sie von Anfang an jedwede Korrespondenz mit der Gegenseite! Die Haftpflichtversicherungen versuchen alles, mitunter auch Unzulässiges, um die Schadenersatzansprüche (s.o.) des Unfallgeschädigten zu kürzen.
Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch einen Gutachter bewerten – unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen, spezialisierten Sachverständigen zusammen; nicht selten versuchen die Versicherungen, „ihre“ Gutachter hier ins Spiel zu bringen.
Zu Ihren Ansprüchen zählen:
Sachschaden
Abschlepp- und Reparaturkosten
Gutachterkosten
Unfallpauschale
Wertminderung des Fahrzeugs
Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
Anmelde- und Abmeldekosten
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschäden
Hinterbliebenengeld
SCHADENSMELDUNG AUCH ONLINE
Neben den üblichen Wegen, wie Telefon (0381 4996805), Fax (0381 4996826) oder Mail an info@rrt-recht.de, können Sie hier linksunten auf der Seite zur Unfallmeldung ganz einfach das Kontaktformular nutzen und uns so mit der Unfallregulierung beauftragen. Mit dem Kontaktformular können Sie die notwenigen Unterlagen und Formulare hochladen und uns so bereits direkt von der Seite aus übersenden. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen, im Regelfall per Email, in Verbindung und werden Ihnen mitteilen, ob wir noch etwas von Ihnen benötigen und wenn ja, was das ist.
Die Bearbeitung der Unfallregulierung erfolgt sodann, wenn Sie es wünschen, ONLINE via Mail und, so notwendig, mittels Telefon/Skype/Zoom/Messenger/WhatsApp oder am besten, mittels unseres Videokonferenzsystem 3CX (hier schicken wir Ihnen einfach einen Link, den Sie im Browser öffnen können).
Im Regelfall benötigen wir von Ihnen zur Unfallregulierung neben einem Gutachten zur Schadenshöhe am Fahrzeug, die nachfolgenden, hier direkt herunterladbaren, Dokumente und Formulare. Diese können Sie direkt hier als PDF runterladen, am Rechner, zum Beispiel mit dem kostenlosen Acrobat Reader, ausfüllen und im Kontaktformular zusammen mit Ihrer Nachricht an uns hochladen:
Hier nachfolgend finden Sie unser Kontaktformular mit der Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Anwälte zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet sind und verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung
entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
KONTAKTFORMULAR UNFALLREGULIERUNG
Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Ups, beim Senden Ihrer Nachrichtes ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
KONTAKTIEREN SIE UNS
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Wir sind RRT, die Sozietät der
Rechtsanwälte & Strafverteidiger
Rathjens I BRöker I Tauber
aus Rostock.
Wir vertreten Sie bundesweit!
Sie haben ein juristisches Problem, bei dem Sie unsere Hilfe benötigen?
Dann rufen Sie uns an oder kontaktieren uns direkt zum Beispiel über unser Kontaktformular oder via Mail an info@rrt-recht.de
oder telefonisch unter
0381 499 68 05. Wir melden uns bei Ihnen, so schnell es uns möglich ist.
Das Kontaktformular finden Sie hier links. Damit haben Sie auch die Möglichkeit, uns Unterlagen zukommen zu lassen, indem Sie diese im Kontaktformular hochladen.