STRAFSACHEN

STRAFSACHEN - WIR VERTEIDIGEN SIE BUNDESWEIT

Sie werden einer Straftat beschuldigt? Wir sind mit Leib und Seele Strafverteidiger und vertreten unsere Mandanten ohne Ansehen der Person und Tat mit der 28jähriger Erfahrung von Rechtsanwalt Rathjens BUNDESWEIT
Neben Rechtsanwalt Rathjens besteht unser strafrechtliches Dezernat zudem aus den Rechtsanwälten Tauber & Bröker. 
Wie Sie uns mit Ihrer Strafsache, AUCH ONLINE, beauftragen können, erfahren Sie hier. Zudem finden Sie am Ende der Seite unsere Tipps für Sie im Falle eines strafrechtlichen Notfalls.
WIE SIE UNS MIT IHRER VERTEIDIGUNG BEAUFTRAGEN:

Sie finden hier links unter den Bild die Vollmachten der Strafverteidiger unserer Sozietät.

Laden Sie die Vollmacht des Anwalts, den Sie mit Ihrer Strafsache beauftragen wollen, herunter, füllen diese am Rechner aus, zum Beispiel mit dem kostenlosen Acrobat Reader, laden die Vollmacht im Kontaktformular zusammen mit der amtlichen Mitteilung des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens (Polizeiliches Schreiben, Schreiben der Staatsanwaltschaft, Schreiben vom Gericht, Anklageschrift etc.) hoch und senden
uns diese damit zu.

Wir setzen uns sodann umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Einzelheiten Ihrer Vertretung durch uns und Ihres Falles mit Ihnen zu besprechen.

Nach Zahlung eines Kostenvorschusses für Ihre Vertretung beantragen wir im Regelfall ersteinmal Akteneinsicht.
Es dauert zumeist um die 3 Wochen bis diese von der Staatsanwaltschaft bei uns eintrifft, zumindest so die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Sodann lassen wir Ihnen die Akteneinsicht zukommen und besprechen mit Ihnen persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz die weitere Vorgehensweise.

Wir vertreten unsere Mandantschaft in Strafsachen seit Jahren BUNDESWEIT.
Hier nachfolgend finden Sie unser Kontaktformular mit der Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Anwälte zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet sind und verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

KONTAKTFORMULAR STRAFSACHEN


IM STRAFRECHTLICHEN NOTFALL - UNSERE TIPPS
 Wurden Sie oder eine Ihnen nahestehende Person verhaftet oder droht die Verhaftung? Wird bei Ihnen durchsucht oder steht eine solche Durchsuchung unmittelbar bevor? Oder stehen strafprozessuale Maßnahmen, die keinen Aufschub der umgehenden anwaltlichen Tätigkeit zulassen, unmittelbar bevor? Falls ja, ist jetzt der richtige Zeitpunkt unsere Notfallnummer zu wählen und sich von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten zu lassen.

In strafrechtlichen Notfällen erreichen Sie uns unter den folgenden Rufnummern:

Rechtsanwalt Rathjens - 0172 32 77 463

Rechtsanwalt Tauber - 0160 946 030 27


WICHTIG:
Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Beratungen außerhalb eines Mandatsverhältnisses erteilen können! Dieses gehen Sie mit uns ein, indem Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zukommen lassen und die Honorarfrage zwischen uns geklärt wird. Sprich ...... WIR ARBEITEN NICHT KOSTELOS!

IM FALLE IHER VERHAFTUNG, EINER HAUSDURCHSUCHUNG ODER EINER VERNEHMUNG DURCH DIE POLIZEI HIER DIE WICHTIGSTEN HINWEISE FÜR SIE

1. Tätigen Sie KEINE Aussagen! Das ist Ihr Recht!
 
2. Gehen Sie NICHT gewaltsam gegen die Beamten vor!

3. Betonen Sie, dass Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen möchten!
    Wiederholen Sie dies, bis die Beamten es Ihnen gestatten.
   
4. Vermeiden Sie Ärger! Die Beamten haben in der Regel die Befugnis das zu tun, was sie tun.
    Unstimmigkeiten werden im Nachgang durch uns geklärt.
   
5. Nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt zu uns unter den oben aufgeführten Rufnummern auf!

Mehr Informationen erhalten Sie über unser Kanzleiprojekt www.meinstrafverteidiger.de

Rufen Sie uns an

Share by: