Wurden Sie oder eine Ihnen nahestehende Person verhaftet oder droht die Verhaftung? Wird bei Ihnen durchsucht oder steht eine solche Durchsuchung unmittelbar bevor? Oder stehen strafprozessuale Maßnahmen, die keinen Aufschub der umgehenden anwaltlichen Tätigkeit zulassen, unmittelbar bevor? Falls ja, ist jetzt der richtige Zeitpunkt unsere Notfallnummer zu wählen und sich von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten zu lassen.
In strafrechtlichen Notfällen erreichen Sie uns unter den folgenden Rufnummern:
Rechtsanwalt Rathjens - 0172 32 77 463
Rechtsanwalt Tauber - 0160 946 030 27
WICHTIG:
Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Beratungen außerhalb eines Mandatsverhältnisses erteilen können! Dieses gehen Sie mit uns ein, indem Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zukommen lassen und die Honorarfrage zwischen uns geklärt wird. Sprich ...... WIR ARBEITEN NICHT KOSTELOS!
IM FALLE IHER VERHAFTUNG, EINER HAUSDURCHSUCHUNG ODER EINER VERNEHMUNG DURCH DIE POLIZEI HIER DIE WICHTIGSTEN HINWEISE FÜR SIE
1. Tätigen Sie KEINE Aussagen! Das ist Ihr Recht!
2. Gehen Sie NICHT gewaltsam gegen die Beamten vor!
3. Betonen Sie, dass Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen möchten!
Wiederholen Sie dies, bis die Beamten es Ihnen gestatten.
4. Vermeiden Sie Ärger! Die Beamten haben in der Regel die Befugnis das zu tun, was sie tun.
Unstimmigkeiten werden im Nachgang durch uns geklärt.
5. Nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt zu uns unter den oben aufgeführten Rufnummern auf!