Teil-Lockdown ab 02.11.20

Teil-Lockdown ab dem 02.11.2020 / Neuste Corona-Landesverordnung MV

(01.11.2020) Ab dem morgigen Montag dem 02.11.2020 kommt es erneut zu einem Lockdown im gesamten Bundesgebiet und da nicht alle Bereiche betroffen sind wird das Ganze als "Teil-Lockdown" bezeichnet.


Maßgeblich betroffen sind jedoch erneut die Hotelerie und Gastronomie, aber auch eine Vielzahl anderer Geschäftsbereiche. Diese sollen eine Entschädigung von 75 des Umsatzes 11/19 bekommen, wobei hier jedoch noch einige Fragen offen sind.


Aufgrund der zahlreichen Anfragen aus dem Mandantenbereich finden Sie hier nachfolgend die neuste CORONA-VERORDNUNG des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die am 31.10.20 erlassen und heute veröffentlicht wurde. Einiges erklärt sich dadurch in Verbindung mit den Anlagen, auf die verwiesen wird, von selbst.


Für Rückfragen stehen wir gerne im Rahmen einer Beratung zur Verfügung. Einen Termin hierfür können Sie unter 03814996805 oder über das Kontaktformular dieser Seite vereinbaren.


Da es immer wieder zu unzähligen Anfragen hinsichtlich einer kostenlosen Beratung kommt, hier gleich der Hinweis, dass unsere Beratungsleistungen im Einzelfall kostenpflichtig sind.


Beste Grüße


Sven Rathjens

Rechtsanwalt

Neuste Coronaverordnung MV vom 31.10.2020
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