Keine Gemagebühren fuer geschlossene Betriebe

KEINE GEMA-GEBÜHREN FÜR GESCHLOSSENE BETRIEBE / SCHUTZSCHIRM FÜR MUSIKURHEBER

(Rostock, 28.03.2020) GUTE NACHRICHTEN VON DER GEMA

Viele Betriebe sind wegen der Corona-Pandemie zur Schließung verpflichtet. Die gute Nachricht für die Betriebe die Gemagebühren zahlen müssten ist, das die Gema folgendes am 20.03.2020 bereits angekündigt hat:

"Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit Gema-Gebühren belastet werden"!

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 16. März.

Auch für Musikurheber legt die Gema einen Schutzschirm auf. Näheres dazu samt Antragformular hier im Link

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