AUFNAHMESTOP IN JUSTIZVOLLZUGSANSTALTEN (Knast) - VORZEITIGE ENTLASSUNG UND DAUERAUSGANG

(Rostock, 30.03.2020) Auch vorm Knast macht die Corona-Pandemie nicht halt und es gibt bereits die ersten Coronafälle in der Haft. Ein Gefängnis-Mitarbeiter in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Groß Hesepe im Landkreis Emsland wurde vor Kurzem so zum Beispiel positiv getestet.

Die Gefahren der Ausbreitung der Corona-Pandemie sind dort nachvollziehbar natürlich riesig und ich möchte mir nicht vorstellen, wenn, ähnlich wie in Alten-/Pflegeheimen, der COVID-19 in einer Justizvollzugsanstalt ausbricht, denn die Ansteckungsgefahr ist dort naturgemäß groß und die Folgen wären gravierend.

Diese Befürchtungen werden jetzt zum Vorteil von einigen, die gerade die Haft antreten sollen oder, wie in Bremen und Bremerhaven, relativ kurz vor der Entlassung stehen.

So wollte sich ein Mandant von uns letzte Woche Montag zum Haftantritt in der JVA Waldeck stellen, jedoch wollte weder diese, noch die JVA Bützow und JVA Stralsund ihn haben.

Dieses teilten wir daraufhin der Staatsanwaltschaft mit und der Mandant darf davon ausgehen, dass er während der Corona-Pandemie von der Haft verschont bleiben wird.

Derartige Anträge auf Haftverschonung können andere derzeit ebenfalls stellen und haben wegen der Corona-Pandemie echt gute Aussichten auf etwas längere Freiheit, wenngleich Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote natürlich auch für sie gelten.

In der JVA Bremen und Bremerhaven werden Häftlinge sogar vorzeitig in die Freiheit entlassen. Dabei geht um Gefangene, die bereits im offenen Vollzug sind und in den nächsten sechs Monaten entlassen werden sollen. Diese bekommen dort Langzeitausgang. Zudem werden dort auch Gefangene entlassen, deren Strafe bis zum 18. Mai endet. Dabei müssen sie eineVorerkrankung haben und mindestens 50 Jahre alt sein. Verurteile, die zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt wurden und die ihre Haft antreten müssen, können dort Aufschub bis zum 18. Mai bekommen.

Und um etwaige Ängste der Bevölkerung gleich auszuräumen: DIESES GILT SICHER NICHT FÜR SCHWERVERBRECHER.

Aufgrund unserer auch strafrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei sind wir auch dort Verurteilten, die die Haft antreten sollen, und Inhaftierten gerne juristisch behilflich.

Termine können derzeit jedoch mit Häftlingen ebenfalls nur telefonsich erfolgen.

Die Kontaktdaten befinden sich auf dieser Seite.